Hinweisgeberschutzgesetz

Allgemeine Hinweise

Bei der Fa. SPS electronic GmbH übernehmen wir die Verantwortung für unser Handeln und befolgen die geltenden Gesetze.

Damit wir uns kontinuierlich verbessern können, haben wir ein Formular eingerichtet, welches die Übermittlung von tatsächlichen und potenziellen Bedenken erlaubt.

Das Formular stellt eine Alternative zu den normalen Meldewegen dar und kann genutzt werden, um tatsächliche, potenzielle oder vermutete illegale oder unethische Vorkommnisse zu melden, wie z. B. Bestechung, Betrug, schweres Fehlverhalten, Belästigung, Diskriminierung, Gewalt, kriminelles Verhalten oder andere Verstöße gegen geltende Gesetze.

Kein Mitarbeiter/in wird Nachteile erleiden, wenn Sie/er in gutem Glauben ein Problem anspricht oder ein Fehlverhalten meldet.

Sie können sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, aber wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen in der Meldung anzugeben, um gegebenenfalls Details im Nachgang zu klären. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

  • Im Rahmen des Whistleblower-Systems können Sie schwerwiegende Bedenken, Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetzesverstöße melden, u. a. in Bezug auf:

     

    > Manipulation der Buchhaltung und Rechnungsprüfung

    > Bestechung und Korruption

    > Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht)

    > Verstoß gegen die Vorschriften über Insiderhandel und Marktmanipulation

    > Verstoß gegen Steuervorschriften

    > Schwere Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller Belästigung und Diskriminierung

    > Verstöße gegen Umweltvorschriften

    > Finanzieller Betrug, einschließlich der Fälschung von Verträgen, Berichten oder Unterlagen

    > Missbrauch von Firmenvermögen, Diebstahl oder Unterschlagung

    > Geldwäsche und Finanzierung von terroristischen Aktivitäten

    > Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten

    > Verstoß gegen die Produktsicherheit und -konformität

    > Verstoß gegen Arbeitssicherheitsregeln

    > Verstöße gegen die Menschenrechte und die Arbeitnehmerrechte

    > Verstoß gegen den Verhaltenskodex der SPS electronic GmbH (Code of Conduct)

    > Schwere Verstöße gegen andere interne Richtlinien

    > Andere schwerwiegende Verstöße gegen andere geltende Gesetze und Vorschriften

    > Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten

    > Hacking, Aufzeichnung oder Abhören von Gesprächen

    > Erpressung

    > Verstöße gegen die EU-Vergaberegeln

     

    Angelegenheiten wie Mobbing am Arbeitsplatz, Unzufriedenheit mit dem Lohn, Verstöße gegen die Alkoholrichtlinie usw. sollten hier nicht gemeldet werden. Sie sollten stattdessen über die üblichen Kanäle gemeldet werden, z. B. an Ihren direkten Vorgesetzten oder an die Personalabteilung.


  • Das Whistleblower-System darf nicht dazu benutzt werden, falsche Anschuldigungen gegen andere zu erheben oder unwahre Informationen zu melden.